Anwalt für Kündigung in Essen

Schnelle Hilfe nach Erhalt einer Kündigung

Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann sollten Sie jetzt keine Zeit verlieren. Mit Zugang der Kündigung beginnen wichtige Fristen zu laufen. Bereits kleine Fehler können dazu führen, dass wertvolle Rechte verloren gehen.

Als Rechtsanwalt mit über 30 Jahren Erfahrung im Kündigungsschutz vertrete ich ausschließlich Arbeitnehmer im Arbeitsrecht. Ich prüfe Ihre Kündigung persönlich, erläutere Ihnen verständlich Ihre rechtlichen Möglichkeiten und setze mich für Ihre Interessen außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht ein.

Ob betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung oder fristlose Kündigung – jede Kündigung sollte individuell rechtlich geprüft werden.


 

Über 30 Jahre Erfahrung im Kündigungsschutz

Seit mehr als drei Jahrzehnten unterstütze ich Arbeitnehmer aus Essen und dem gesamten Ruhrgebiet bei Kündigungen und arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Nicht jede Kündigung ist wirksam. Häufig bestehen Fehler bei der Sozialauswahl, formale Mängel oder Verstöße gegen das Kündigungsschutzgesetz. In vielen Fällen bestehen gute Chancen, sich erfolgreich gegen eine Kündigung zu wehren oder eine angemessene Abfindung zu erzielen.

Jeder Fall wird von mir persönlich geprüft. Sie erhalten keine standardisierte Einschätzung, sondern eine individuelle Beratung auf Grundlage Ihrer persönlichen Situation.


 

Persönliche Beratung statt Massenabfertigung

Mir ist wichtig, dass Sie jederzeit wissen, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Möglichkeiten bestehen.

Ich prüfe unter anderem:

  • ob die Kündigung wirksam ist,
  • ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet,
  • ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist,
  • ob eine Abfindung erreichbar sein kann,
  • welche Fristen unbedingt einzuhalten sind,
  • welche Strategie wirtschaftlich sinnvoll ist.

Sie erhalten eine ehrliche rechtliche Einschätzung und eine verständliche Empfehlung für das weitere Vorgehen.


 

Kündigung erhalten – was sollten Sie jetzt tun?

Nach Erhalt einer Kündigung empfehle ich Ihnen:

  • Ruhe bewahren.
  • Die Kündigung sorgfältig aufbewahren.
  • Nichts vorschnell unterschreiben.
  • Einen angebotenen Aufhebungsvertrag nicht ungeprüft akzeptieren.
  • Die gesetzliche Drei-Wochen-Frist beachten.
  • Schnell rechtlichen Rat einholen.

Je früher eine Kündigung geprüft wird, desto größer sind häufig die rechtlichen Möglichkeiten.


 

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Viele Kündigungen sind angreifbar. Gründe können beispielsweise sein:

  • Fehler bei der Sozialauswahl,
  • fehlende oder unzureichende Kündigungsgründe,
  • Verstöße gegen das Kündigungsschutzgesetz,
  • besonderer Kündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft oder Schwerbehinderung),
  • Formfehler,
  • fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats.

Ob Ihre Kündigung wirksam ist, lässt sich regelmäßig erst nach einer individuellen Prüfung beurteilen.


 

Kündigungsschutzklage – die Drei-Wochen-Frist

Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.

Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung häufig als wirksam – selbst wenn sie rechtlich fehlerhaft gewesen wäre.

Deshalb sollte die Kündigung möglichst unmittelbar nach Erhalt geprüft werden.


 

Abfindung nach einer Kündigung

Viele Arbeitnehmer fragen sich zunächst, ob ihnen eine Abfindung zusteht.

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in bestimmten Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren oder gerichtlichen Vergleichen vereinbart.

Ob eine Abfindung erreichbar ist und in welcher Höhe sie realistisch sein kann, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Nach Prüfung Ihrer Kündigung erläutere ich Ihnen die Erfolgsaussichten.


 

Warum Mandanten mich beauftragen

Seit über 30 Jahren vertrete ich ausschließlich Arbeitnehmer im Arbeitsrecht.

Meine Mandanten schätzen insbesondere:

  • über 30 Jahre Erfahrung im Kündigungsschutz,
  • persönliche Beratung durch den Rechtsanwalt,
  • schnelle Termine,
  • kurzfristige Ersteinschätzung,
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht,
  • verständliche und ehrliche Beratung,
  • Erreichbarkeit per Telefon, E-Mail und WhatsApp.


 

So läuft die Zusammenarbeit ab

1. Kontakt aufnehmen

Rufen Sie mich an oder senden Sie mir Ihre Kündigung per E-Mail oder WhatsApp.

2. Persönliche Prüfung

Ich prüfe Ihre Kündigung und erläutere Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

3. Gemeinsame Strategie

Wir besprechen, ob eine außergerichtliche Lösung sinnvoll ist oder ob Kündigungsschutzklage erhoben werden sollte.

4. Konsequente Vertretung

Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber und – falls erforderlich – vor dem Arbeitsgericht.


 

Häufig gestellte Fragen

Muss ich jede Kündigung akzeptieren?

  • Nein. Viele Kündigungen sind angreifbar und sollten rechtlich geprüft werden.

Wie lange habe ich Zeit?

  • In der Regel muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Kann ich eine Abfindung erhalten?

  • Das hängt vom Einzelfall ab. In vielen Kündigungsschutzverfahren werden Abfindungen vereinbart.

Kann ich mich beraten lassen, obwohl ich noch keine Kündigung erhalten habe?

  • Ja. Gerade wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde oder eine Kündigung droht, kann eine frühzeitige Beratung sinnvoll sein.


 

Kontaktieren Sie mich jetzt

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder Fragen zum Kündigungsschutz haben, sollten Sie keine Zeit verlieren.

Senden Sie mir Ihre Kündigung einfach per E-Mail oder WhatsApp oder rufen Sie mich an. Ich prüfe Ihren Fall persönlich und informiere Sie kurzfristig über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die nächsten Schritte.
 

Kontaktieren Sie uns:

📞 Telefon & WhatsApp: 0174 3675761
📧 E-Mail: [ra-jenzen@web.de]
📍 Adresse: [RA Michael Jenzen Dahlhauser Stra0e 151 in 45279 Essen

Schnelle kostenlose Ersteinschätzung möglich

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.