Kündigung – Rechte von Arbeitnehmern bei Kündigung und Kündigungsschutz SEO-Beschreibung



Kündigung – Rechte von Arbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Kündigung – Rechte von Arbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Eine Kündigung kommt für viele Arbeitnehmer überraschend und wirft zahlreiche Fragen auf. Nicht jede Kündigung ist wirksam. Arbeitnehmer sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Rechte bestehen und welche Fristen zu beachten sind.

Besonders wichtig ist, nach Erhalt einer Kündigung keine Fristen zu versäumen. In vielen Fällen kann eine rechtliche Überprüfung sinnvoll sein.

Welche Arten von Kündigungen gibt es?

Im Arbeitsrecht kommen verschiedene Kündigungsarten in Betracht.

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist.

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Hierfür muss regelmäßig ein wichtiger Grund vorliegen.

Betriebsbedingte Kündigung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung beruft sich der Arbeitgeber auf betriebliche Gründe, beispielsweise Umstrukturierungen oder Stellenabbau.

Verhaltensbedingte Kündigung

Diese Kündigungsart setzt ein vorwerfbares Verhalten des Arbeitnehmers voraus.

Personenbedingte Kündigung

Hier liegen die Gründe in der Person des Arbeitnehmers, beispielsweise bei längeren Erkrankungen.

Kündigung während Krankheit

Viele Arbeitnehmer erhalten eine Kündigung während einer Krankschreibung. Eine Kündigung während Krankheit ist grundsätzlich möglich, muss jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Kündigung während Krankheit.

Kündigung in der Probezeit

Auch während der Probezeit können Arbeitnehmer gekündigt werden. Dennoch gelten rechtliche Vorgaben und Kündigungsfristen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Kündigung in der Probezeit.

Kündigungsschutzklage

Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte insbesondere die Drei-Wochen-Frist beachten. Innerhalb dieser Frist kann regelmäßig Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Kündigungsschutzklage.

Abfindung nach Kündigung

Viele Arbeitnehmer interessieren sich nach einer Kündigung für die Möglichkeit einer Abfindung.

Ein automatischer Anspruch besteht nicht in jedem Fall. Häufig werden Abfindungen jedoch im Rahmen von Verhandlungen oder gerichtlichen Vergleichen vereinbart.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Abfindung nach Kündigung.

Aufhebungsvertrag statt Kündigung

Nicht jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt durch Kündigung. Häufig bieten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an.

Vor einer Unterschrift sollten die rechtlichen Folgen sorgfältig geprüft werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Aufhebungsvertrag.

Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nach einer Kündigung können noch Ansprüche auf Auszahlung von Resturlaub bestehen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Urlaubsabgeltung.

Häufige Fragen

  • Muss ich nach einer Kündigung sofort handeln?

Ja. Nach Zugang einer Kündigung laufen häufig wichtige Fristen.

  • Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?

Regelmäßig beträgt die Frist drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

  • Bekomme ich automatisch eine Abfindung?

Nein. Ob eine Abfindung gezahlt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

  • Kann ich während Krankheit gekündigt werden?

Ja. Eine Kündigung während Krankheit ist grundsätzlich möglich, muss jedoch rechtlich wirksam sein.

  • Informationen zur Kündigung

Jede Kündigung sollte unter Berücksichtigung der konkreten Umstände bewertet werden. Die rechtlichen Folgen hängen vom Einzelfall sowie von den jeweiligen arbeitsvertraglichen und gesetzlichen Regelungen ab.

 

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