Kündigungsschutzklage – Kosten



Kündigungsschutzklage – Kosten

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Viele Arbeitnehmer scheuen eine Kündigungsschutzklage aus Angst vor hohen Kosten. Diese Sorge ist häufig unbegründet. Welche Kosten tatsächlich entstehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Streitwert, einer bestehenden Rechtsschutzversicherung und davon, ob eine Einigung erzielt wird.

Wer trägt die Anwaltskosten?

Vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz eine Besonderheit: Jede Partei trägt grundsätzlich ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt oder verliert.

Die Gerichtskosten entfallen häufig vollständig, wenn der Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet wird.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Besteht eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten der anwaltlichen Vertretung und des Gerichts. Vor Einleitung der Klage kann eine Deckungsanfrage gestellt werden.

Prozesskostenhilfe

Wer die Kosten einer Kündigungsschutzklage nicht selbst tragen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Voraussetzung sind insbesondere geringe Einkünfte sowie hinreichende Erfolgsaussichten der Klage.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

In vielen Fällen ja. Kündigungsschutzklagen führen häufig zu einer Weiterbeschäftigung oder zu einer Abfindung. Außerdem kann geprüft werden, ob die Kündigung überhaupt wirksam ausgesprochen wurde.

Da eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen muss, sollte frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Persönliche Beratung

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